Nach dem erfolgreichen ersten Hannoverschen Symposium zum Gesellschafts- und Steuerrecht im Jahr 2017 fand am 15. März 2018 auf Einladung des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover e.V., des Vereins zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover e.V. (VFS Hannover) und des IPA Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht an der Leibniz Universität Hannover das Zweite Hannoversche Symposium zum Gesellschafts- und Steuerrecht, dieses Mal zum Thema Unternehmensnachfolge, in Hannover statt. Anwesend waren Vertreter aus allen Praxisrichtungen sowie zahlreiche Studierende der Leibniz Universität Hannover.
Eröffnet wurde die Veranstaltung mit Grußworten von Prof. Dr. Christian Wolf, Rechtsanwalt Henning Schröder und dem Vorsitzenden des VFS Hannover Finanzrichter, Dr. Thomas Keß, sowie einer Begrüßungsrede des Staatsekretärs im Niedersächsischen Justizministerium, Dr. Stefan von der Beck. Dr. von der Beck hinterfragte den Begriff der Unternehmensnachfolge und unterstrich die Bedeutung dieser Themenstellung, indem er auf die Vielzahl der bevorstehenden Generationenwechsel und die damit verbundenen erbschaftsteuerlichen Fragen hinwies. Insbesondere auch der Stiftungsboom in jüngerer Vergangenheit betone die herausragende Bedeutung der Unternehmensnachfolge für die Wirtschaft und die Rechtsgestaltung.
Dekan Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Oppermann wies darauf hin, dass das Steuerrecht im Bereich der Unternehmensnachfolge eine nicht zu vernachlässigende Bedeutung zukomme, die demzufolge auch in der juristischen Ausbildung seine Notwendigkeit habe. Die Veranstaltungen des VFS Hannover ergänzten daher das bestehende Lehrangebot der Fakultät.
Dr. Christopher Riedel beleuchtete mit seinem Vortrag „Gesellschaftsvertrag und Nachfolgegestaltung“ sowohl die zivilrechtlichen als auch die steuerrechtlichen Implikationen im Rahmen der Nachfolge in Gesellschaftsanteile. Hierbei werde der Kautelarjurist vor die Herausforderung gestellt, eine sinnvolle Synchronisation zwischen dem Erbrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht zu finden. Fallstricke eröffneten sich nicht allein bei einer unterlassenen Harmonisierung von letztwilligen Verfügungen und gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeklauseln, sondern insbesondere auch aufgrund einer möglichen Liquiditätsbelastung des Erbfalls mit Erbschaftsteuer. Eine besonders geringe Nachfolgeeignung kommt dem Einzelunternehmer zu, sodass sich bereits zu Lebzeiten jedenfalls eine Umstrukturierung in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft empfehle, so Dr. Riedel.
RA/StB/Notar a.D. Dr. Reinhard Geck referierte zum Thema „Aktuelle Schwerpunkte der Unternehmensnachfolge aus erbschaftssteuerlicher Sicht“. Dr. Geck stellte vorab grundsätzlich fest, dass die Erbschaftssteuer und das Verfassungsrecht in den letzten 20 Jahren keine Freunde geworden seien. Das Bundesverfassungsgericht habe das Erbschaftssteuerrecht mehrmals als verfassungswidrig angesehen. Dr. Geck geht jedoch davon aus, dass das Gesetz in der aktuellen Fassung inhaltlich verfassungsgemäß ist. Gleichwohl böten auch die novellierten Vorschriften zur erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen hinreichend Steuergestaltungspotential. Die Vermeidung vermieteten Grundbesitzes, die Aufstockung von Kapitalgesellschaftsbeteiligung oder korrespondierende Poolvereinbarungen sowie die Umwandlung von Verwaltungsvermögen in unschädliche Finanzmittel könnten insoweit exemplarisch das mögliche Instrumentarium anreißen.
Prof. Dr. Gregor Roth widmete sich den „Stiftungen als Mittel der Nachfolgegestaltung und seine[n] steuerrechtlichen Implikationen“. Prof. Dr. Roth stellte eingehend die zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Merkmale der Rechtsform Stiftung und insbesondere die möglichen Beweggründe für die Gründung einer Stiftung dar. Als solche kämen insbesondere der Unternehmensfortbestand, die Familienversorgung, die Steueroptimierung und der Zweck etwas Gutes zu tun in Betracht. Er ging auf die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform ein und schloss mit dem Fazit, dass eine Stiftung durchaus eine geeignete Unternehmensform darstellen könne, ausschließlich steuerrechtliche Motive, wie die Steuervermeidung, aber wohl nur ausnahmsweise diese Rechtsform rechtfertigen könnten.
Zum Abschluss des Symposiums führte ORR Wilfried Mannek in den Bereich „Steuerrechtliche Unternehmensbewertung“ ein. Erörterung fanden hierbei neben den gesetzlichen Grundlagen des Bewertungsgesetzes - und hier insbesondere die Bewertung von Anteilen an Gesellschaften - auch Sonderfälle, wie die gemeinnützige Gesellschaft sowie steuerpolitische Gesichtspunkte.
Die Ausgestaltung der Veranstaltung zeigt die Vielschichtigkeit der Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle zwischen dem Zivil- und Steuerrecht auf. Die große Resonanz auf das Symposium beweist die große Praxisrelevanz dieses Themenbereichs.
Verfasst von Daniela Maas, Studentin der Rechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover und RA/FAStR/StB Dr. Zacharias-Alexis Schneider, LL.B., LL.M. stellv. Vorsitzender des VFS Hannover.