75% aller juristischen Hochschulabsolventinnen und -absolventen werden später als Anwältin oder Anwalt tätig. Der Schwerpunkt „Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht“ ermöglicht allen, die sich für den Anwaltsberuf interessieren und sich gezielt auf die anwaltliche Tätigkeit vorbereiten wollen, sich mit der Materie bereits im Rahmen des Schwerpunktstudiums auseinander zu setzen.
Aufbauend auf einem, für jede anwaltliche Tätigkeit erforderlichen Grundwissen des Anwaltsrechts, der Vertragsgestaltungslehre und den allgemeinen Prozesslehren, ermöglicht das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht mit dem Schwerpunkt 8 im Anschluss eine Vertiefung entweder im Bereich der anwaltlichen Tätigkeiten im Zivilrecht, Strafrecht oder öffentlichen Recht.
Im Schwerpunkt 8 sollen das anwaltliche Denken sowie die zentrale Rolle der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts für den Zugang zum Recht und damit für den Rechtsstaat vermittelt werden.